Foto: © Clemens Scheumann / PIXELIO
Jeder Mensch ist gleich viel wert. Sollte man meinen. Beim Kindergeld ist es nicht so. Bin ich das vierte Kind meiner Eltern, gibt es mehr Kindergeld vom Staat als für das erste Kind. Habe ich gut verdienende Eltern, bekommen sie dank des Kinderfreibetrags mehr Geld von der Einkommensteuer zurück als ärmere Eltern durch die Kindergeldzahlung erhalten. Und entscheide ich mich zu studieren, bekommen meine Eltern länger Kindergeld vom Staat, selbst wenn sie mir keinen oder wenig Unterhalt zahlen.
Eine einfachere und gerechtere Lösung könnte so aussehen: Jedes Kind bekommt gleich viel Kindergeld – egal, ob es das erste oder vierte Kind ist. Kindergeld gibt es unabhängig vom Einkommen der Eltern. Das Kindergeld wird dabei direkt an das Kind ausgezahlt, nicht an die Eltern. Bei minderjährigen Kindern fließt das Kindergeld auf ein Bankkonto des Kindes, auf das der sorgeberechtigte Elternteil Zugriff hat. Hat das Kind Unterhaltsansprüche gegen seine Eltern, so wird zunächst sein Bedarf (nach Düsseldorfer Tabelle) ermittelt, dann das Kindergeld als „Unterhaltsbeitrag der Gesellschaft“ abgezogen und der verbleibende Unterhaltsanspruch auf Vater und Mutter gemäß deren Einkommensverhältnis aufgeteilt.
Der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer der Eltern wird dagegen abgeschafft. Das Steuersystem wird dadurch einfacher und gerechter, die komplizierten Berechnungen entfallen, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für die Eltern günstiger ist. Außerdem würden Anomalien im heutigen Unterhaltsrecht beseitigt: Nach heutigem Recht kann es passieren, dass ein zum Unterhalt verpflichtetes Elternteil an seinem Kind sogar noch verdient – nämlich denn, wenn sein Kindergeldanteil und kinderabhängige Gehaltsbestandteile größer sind als seine Unterhaltsverpflichtung.
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